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Im folgenden wird unabhängig von der Art der Leistung
Verkauf Reparatur Montage Fatih Cetinkaya - Licht
Planung´ s Studio stets als
Lieferant, der Auftraggeber stets als Kunde bezeichnet.
Soweit ein Teilzahlungsvertrag zustande kommt, gelten neben
diesen Bedingungen auch die Bedingungen des Teilzahlungsvertrages.
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller übrigen
Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Lieferanten. Bei Scheck- oder
Kartenzahlung geht das Eigentum erst nach der Einlösung auf den Kunden über. Der Kunde
ist verpflichtet, die Ware abzunehmen. Nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen ist der
Lieferant berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen. Tritt der Kunde vom Kaufvertrag zurück, so ist der
Lieferant berechtigt, 20% des Kaufpreises als Entschädigung zu fordern. Werden beim
Kunden noch im Eigentum des Lieferanten stehende Gegenstände gepfändet oder Pfandrechte
an diesen Gegenständen geltend gemacht, so ist der Kunde verpflichtet, diesen Maßnahmen
zu wiedersprechen, und den Lieferant innerhalb 2 Tagen schriftlich zu unterrichten.
- Wir sind bemüht vereinbarte Liefertermine einzuhalten. Die Lieferzeitangaben sind
jedoch unverbindlich. Falls der Lieferant in Verzug gerät, gilt ab Verzugsetzung, die
durch den Kunden schriftlich erfolgen muss, schon jetzt eine Nachfrist von 4 Wochen als
vereinbart. Nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Schadenersatzansprüche des Kunden entstehen nicht.
- Der Lieferant hat das Recht, die Auslieferung oder Montage durch Dritte ausführen zu
lassen, die Haftung für diesen Dritten richtet sich nach dessen Bedingungen.
Technische Änderungen durch den Hersteller des Lieferanten, die nach Vertragsabschluß
bei den gekauften Waren vorgenommen werden, bleiben vorbehalten.
- Der Kunde muss die Ware bei Empfang auf Beschädigung hin überprüfen und diese ggf.
sich vom Lieferpersonal schriftlich bestätigen lassen. Spätere Beanstandungen können
nicht entgegengenommen werden.
- Der Lieferant haftet entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen für die bei Erbringung
der Leistung bereits vorhandenen Mängel in der Form, dass er den mangelhaften
Liefergegenstand nach seiner Wahl durch einen mangelfreien ersetzt oder instandsetzt, oder
bei Reparatur oder Montageleistungen, den Fehler nachbessert. Der Kunde hat hierfür dem
Lieferanten Gelegenheit zu geben, innerhalb der normalen Geschäftszeiten, durch sein
Personal die erforderlichen Arbeiten vornehmen zu lassen. Soweit dem Liefergegenstand
Garantiebedingungen vom Hersteller beigefügt waren, haftet der Hersteller auch nach
Maßgabe seiner Bedingungen. Für die in Erfüllung der Gewährleistungs- und
Garantieverpflichtungen ausgeführten Arbeiten haftet der Lieferant bis zum Ablauf der
Gewährleistungsfrist ab Lieferung des Gegenstandes. Der Lieferant übernimmt
sofern vereinbart lediglich den Anschluss der von ihm gelieferten Leuchten gegen
Berechnung. Die Entfernung alter Leuchten von ihrem bisherigen Platz obliegt
ausschließlich dem Kunden. Soweit der Kunde den Lieferant veranlasst, bei der Demontage
und dem Abtransport von Altgeräten mitzuwirken, haftet der Lieferant für einen daraus
entstehenden Schaden nicht. Alle Weitergehenden Ansprüche einschließlich des Anspruchs
auf Wandlung, Minderung und Ersatz des Schadens, die außerhalb des Liefergegenstandes
oder des Gegenstandes der Montage oder Reparatur eintreten, sind ausgeschlossen.
- Wir speichern ihre Daten intern im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Vereinbarungen
rechtunwirksam sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen davon nicht
berührt werden.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Limburg.
- Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des
Vertrages im ganzen zur Folge.
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