Licht Planungs Studio (Fatih Cetinkaya)
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Lieferungs-, Montage- und Zahlungsbedingungen

  1. Im folgenden wird unabhängig von der Art der Leistung – Verkauf – Reparatur – Montage – Fatih Cetinkaya - Licht Planung´ s Studio –  stets als Lieferant, der Auftraggeber stets als Kunde bezeichnet. 

    Soweit ein Teilzahlungsvertrag zustande kommt, gelten neben diesen Bedingungen auch die Bedingungen des Teilzahlungsvertrages.

  2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Lieferanten. Bei Scheck- oder Kartenzahlung geht das Eigentum erst nach der Einlösung auf den Kunden über. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware abzunehmen. Nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen ist der Lieferant berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Tritt der Kunde vom Kaufvertrag zurück, so ist der Lieferant berechtigt, 20% des Kaufpreises als Entschädigung zu fordern. Werden beim Kunden noch im Eigentum des Lieferanten stehende Gegenstände gepfändet oder Pfandrechte an diesen Gegenständen geltend gemacht, so ist der Kunde verpflichtet, diesen Maßnahmen zu wiedersprechen, und den Lieferant innerhalb 2 Tagen schriftlich zu unterrichten.
  3. Wir sind bemüht vereinbarte Liefertermine einzuhalten. Die Lieferzeitangaben sind jedoch unverbindlich. Falls der Lieferant in Verzug gerät, gilt ab Verzugsetzung, die durch den Kunden schriftlich erfolgen muss, schon jetzt eine Nachfrist von 4 Wochen als vereinbart. Nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadenersatzansprüche des Kunden entstehen nicht.
  4. Der Lieferant hat das Recht, die Auslieferung oder Montage durch Dritte ausführen zu lassen, die Haftung für diesen Dritten richtet sich nach dessen Bedingungen.       Technische Änderungen durch den Hersteller des Lieferanten, die nach Vertragsabschluß bei den gekauften Waren vorgenommen werden, bleiben vorbehalten.  
  5. Der Kunde muss die Ware bei Empfang auf Beschädigung hin überprüfen und diese ggf. sich vom Lieferpersonal schriftlich bestätigen lassen. Spätere Beanstandungen können nicht entgegengenommen werden.
  6. Der Lieferant haftet entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen für die bei Erbringung der Leistung bereits vorhandenen Mängel in der Form, dass er den mangelhaften Liefergegenstand nach seiner Wahl durch einen mangelfreien ersetzt oder instandsetzt, oder bei Reparatur oder Montageleistungen, den Fehler nachbessert. Der Kunde hat hierfür dem Lieferanten Gelegenheit zu geben, innerhalb der normalen Geschäftszeiten, durch sein Personal die erforderlichen Arbeiten vornehmen zu lassen. Soweit dem Liefergegenstand Garantiebedingungen vom Hersteller beigefügt waren, haftet der Hersteller auch nach Maßgabe seiner Bedingungen. Für die in Erfüllung der Gewährleistungs- und Garantieverpflichtungen ausgeführten Arbeiten haftet der Lieferant bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist ab Lieferung des Gegenstandes. Der Lieferant übernimmt – sofern vereinbart – lediglich den Anschluss der von ihm gelieferten Leuchten gegen Berechnung. Die Entfernung alter Leuchten von ihrem bisherigen Platz obliegt ausschließlich dem Kunden. Soweit der Kunde den Lieferant veranlasst, bei der Demontage und dem Abtransport von Altgeräten mitzuwirken, haftet der Lieferant für einen daraus entstehenden Schaden nicht. Alle Weitergehenden Ansprüche einschließlich des Anspruchs auf Wandlung, Minderung und Ersatz des Schadens, die außerhalb des Liefergegenstandes oder des Gegenstandes der Montage oder Reparatur eintreten, sind ausgeschlossen.
  7. Wir speichern ihre Daten intern im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
  8. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Vereinbarungen rechtunwirksam sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen davon nicht berührt werden.
  9.  Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Limburg.
  10. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages im ganzen zur Folge.


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